Ihre Rechtsanwältin im Rhein-/Ruhrgebiet: Martina Schürmann
Erfahrung - Wissen - Engagement



Martina Schürmann

Hauptstelle                                                            Zweigstelle
Lambertstraße 12, 45131 Essen                               Scharffstr. 3, 42853 Remscheid

Mail: info@rechtsanwaeltin-essen.de
Telefon: 0201 75999171                                            Telefon: 02191 4699599
Telefax: 0201 75999174                                            Telefax: 02191 2094836


Liebe Mandantinnen und Mandanten,

ich freue mich, Sie bei all Ihren rechtlichen Fragen und Problemen unterstützen zu dürfen.

Sie können mich an meinem Hauptstandort in Essen-Rüttenscheid oder auch an meiner Remscheider Zweigstelle besuchen.

Um vorherige Terminabsprache (telefonisch oder per Mail) wird gebeten.
Termine für Berufstätige auch nach 18:00 Uhr und Samstags.


 

 

Zum 01.01.2024 ändert sich die Düsseldorfer Tabelle: Beachten Sie die Änderungen, um das Auflaufen von Unterhaltsrückständen und/oder die Gefahr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, erfahrungsgemäß verbunden mit Ärger und Kosten, zu vermeiden:


Die Bedarfssätze für studierende volljährige Kinder bleiben im Vergleich zu 2023 unverändert. Für minderjährige und volljährige (privilegierte) Kinder steigen die Bedarfssätze allerdings leicht. Mit der Erhöhung des Bürgergeldregelsatzes ist der dem Unterhaltspflichtigen zu belassene Selbstbehalt zum 01.01.2024 ebenfalls leicht erhöht worden.


Hier als Übersicht die ab dem 01.01.2024 geltenden Zahlbeträge der Düsseldorfer Tabelle (Kindergeld bereits hälftig zugunsten des Unterhaltspflichtigen berücksichtigt). Bei Fragen oder einer ggf. notwendigen Unterhaltsneuberechnung melden Sie sich gerne. 



Ich wünsche Ihnen allen eine schöne und friedliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins Neue Jahr!

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